Heidi Etter-Strebel

Vom Bezirksgericht verurteilt wegen Sorgfaltspflicht Verletzung.

Vom Obergericht freigesprochen, weil das Obergericht alles vergessen hat.

 

Ja so geht es zu an den Schweizer Gerichten.

Das Bezirksgericht beschäftigt sich sehr intensiv mit dem Fall. Es werden Zeugen befragt und intensive Verhandlungen geführt.

Der Gerichtschreiber notiert jedes Wort und zusätzlich wird noch alles digital aufgezeichnet.

 

Otto Normalverbraucher würde hier sagen: « Wir haben es archiviert».

 

Da Frau Dr. Heidi Etter auch nie belegen konnte was Sie überhaupt gemacht und gedacht hatte, wurde meine Klage vom Bezirksgericht Muri gutgeheissen.

 

Das Obergericht in Aarau sah das aber ganz anders.

Ok, die haben ja auch einen Insider in Ihren Reihen.

Der Obergerichtspräsident Adrian Brunner hat ja seiner Zeit noch als Bezirksrichter in Unterkulm, das kreative Urteil gefällt, welches Frau Dr. Heidi Etter als unanfechtbar klassifiziert hatte.

In welchem Urteil ich zu etwas verurteilt wurde, für das ich gar nicht angeklagt war!

 

und mit diesem Insider Vorsprung kehrte das Obergericht in Aarau das Urteil von Muri.

 

Was mir jedoch etwas spanisch vorkommt, ist die Begründung des Obergerichts.

Es wurde nicht etwa festgestellt, dass frau Heidi Etter ihre Arbeit irgendwie pflichtbewusst gemacht hätte.

Öööööhhhh!?! Nein, das Obergericht in Aarau hat festgestellt:

Es ist schon lange her und wir wissen es nicht mehr so genau!

 

Für was haben wir denn einen Gerichtsschreiber und ein Digital-Rekorder?

Und hier darf der geneigte Bürger gerne mal sein Gehirn auf Betrieb stellen.

Was denken Sie über solch eine Rechtsprechung?

 

Da kann ich nur sagen, kommentieren ist erlaubt.

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