Ich bin ein KMU Unternehmer in der Schweiz.
Wir fertigen Maschinenbauteile für verschiedenste Industriebetriebe.
Unsere Kunden verlangen von uns, dass wir unsere Arbeit pflichtbewusst erledigen.
Das heisst, unsere Arbeitsabläufe werden dokumentiert. So es werden Materialzeugnisse zu den Aufträgen abgelegt, Häre oder Oberflächenprotokolle werden extern eingeholt und Messprotokolle erstellt.
Im Fall eines Falles, können wir unsere Arbeit Dokumentieren.
Doch wie sieht denn die Arbeitsweise eines Anwaltes aus?
Muss er etwas aufschreiben?
Ja, ist schon klar, dass er Replik und Duplik und so Kram schriftlich verfassen muss. Das sind ja dann später auch gerichtliche Beweismittel.
Ich meine, wenn er ein Gerichtsurteil analysiert. Kann er das im Garten bei eine guten Flasche Rotwein machen? So nach dem Motto: Ich lese es dann mal durch und mache mir ein paar Gedanken.
Wie sieht es denn aus, wenn der Anwalt das Gerichtsurteil mit seinem Mandanten bespricht?
Muss er es überhaupt mit dem Mandanten besprechen oder reicht da eine WhatsApp Nachricht?
Daumen hoch oder runter. Das hat ja auch schon bei Julius Cäsar prima funktioniert.
Was denken Sie?
Gibt es bei den Juristen auch Qualitätsnormen wie in der Industrie oder ist das mehr Freestyle.