Was kassiert Frau Heidi Etter-Strebel, weil das Gericht alles vergessen hat?
Wie schon gesagt, das Bezirksgericht Muri hat mit Fakten belegt, dass Frau Heidi Etter-Strebel Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Auf wundersame Weise konnte dann das Obergericht in Aarau, die Akten nicht mehr lesen und hat alles vergessen.
So wurde das Urteil von:
Frau Etter-Stebel hat Ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
In
Wir haben alles vergessen umgewandelt.
Das gleiche Obergericht hat mich jedoch seinerzeit von der zweiten Teilforderung freigesprochen, und gemerkt, dass ich nichts verbrochen habe.
Da frage ich mich doch ernsthaft, wie ein Anwalt seine Arbeit pflichtbewusst machen soll, wenn er nicht einmal zwischen Maschinenkauf und Firmenkauf unterscheiden kann!
Wie sorgfältig hat Frau Heidi Etter-Strebel gearbeitet, wenn ich mit Ihrer Betreuung verurteilt werde und dann mit einem anderen Anwalt in der gleichen Sache freigesprochen werde? Der Freispruch wurde notabene vom Obergericht Aarau bestätigt.
Merkwürdig in der ganzen Sache ist, dass Adrian Brunner ( er hat mich noch als Bezirksrichter in Unterkulm zu etwas verurteilt, für das ich gar nicht angeklagt war ) heute der Präsident vom Obergericht in Aarau ist.
Darüber sollte man etwas nachdenken!
Der Gipfel ist, dass jetzt Frau Heidi Etter-Strebel noch belohnt wird, dass Sie nie belegen konnte was Sie überhaupt gearbeitet hat.
Das Obergericht hat alles vergesse, Frau Dr. Heidi Etter-Strebel hat auch alles vergessen!
Was sie aber nicht vergessen haben, dass ich Frau Etter noch mit über 56’000 Fr. belohnen darf.
Das ist aber noch nicht das Ende.
Weil das Bezirksgericht Unterkulm es auch nicht fertig gebracht hat die Arbeit richtig zu machen, kommen da noch ein paar tausender dazu.
Doch das kommt im nächsten Post.