Zwar kann Frau Dr. Heidi Etter-Stebel nicht sagen, was Sie gearbeitet hat, doch urteilt das Obergericht in Aarau, dass Sie für Ihre nicht definierte Arbeit 44’635.50 Fr. verlangen darf.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich.

Interessant wie ein Anwalt, oder eben hier eine Anwältin Frau Dr. Heidi Etter, Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Die Justiz sagt: Ein Revisionsprozess ist nicht dazu da, die schlechte Arbeit eines Anwaltes zu korrigieren.

Ein Gericht erklärt, was Sie falsch gemacht hat und wo Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Doch die gleiche Schweizer Justiz sagt, Frau Dr. Heidi Etter darf das Geld, für die Arbeit die Sie nicht mehr weiss was Sie überhaupt gemacht hat, einfordern.

Da lobe ich mir, in einem Rechtsstaat zu leben.

Zahlungsaufforderung von Dr. Heidi Etter für über 44000_Fr

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