Das Oberrichter unter dem Präsidium von Adrian Brunner beurteilt, ob die Anwältin welche sein fehlerhaftes Urteil akzeptiert hat, eine guten Job gemacht hat.

Ja so geht es an unseren Schweizer Gerichten zu und her.

Ist ja kaum zu glauben, doch das passiert jetzt.

 

Als Bezirksrichter von Unterkulm verurteilte mich damals Richter Adrian Brunner zu etwas, wofür ich gar nicht angeklagt war.

Christian Märki, damals der Gegenanwalt von mir, freut es, dass er als Gewinner aus dieser Gerichtsverhandlung gehen kann.

Ich werde Verurteilt und muss die Gegenpartei und Christian Märki bezahlen.

Dass danach Christian Märki den Bezirksrichter Posten von Adrian Brunner übernimmt, ist wohl reiner Zufall.

 

Fakt ist, ich werde verurteilt, Christian Märki gewinnt seinen Prozess und Adrian Brunner hat einen würdigen Nachfolger.

Alles gut!

 

Inzwischen wurde die zweite Hälfte von diesen Chaoten-Urteil aufgehoben, und ich wurde freigesprochen.

Die Durchführung eines Revision-Prozess wurde vom Gericht abgelehnt, mit der Begründung:
Ein Revision-Prozess ist nicht dazu da, die schlechte Arbeit eines Anwaltes zu korrigieren!

 

Toll, Adrian Brunner verurteilt mich zur Zahlung für etwas was ich gar nicht begangen habe. Zahlen habe ich müssen und jetzt wird die unrechtmässige Bereicherung noch vom Gericht unterstützt.

 

Was soll das hier sein, ein Rechtsstaat?
Da habe ich doch schon etwas meine Zweifel an solchen Machenschaften.

Doch es wird noch besser!

 

Das Obergericht unter dem Präsidium von Adrian Brunner, beurteilt jetzt, ob die Anwältin welche sein von Fehler strotzendes Urteil akzeptiert hat, einen guten Job gemacht hat.

Man muss sich diese Tatsache mal auf der Zunge zergehen lassen. Sieht so unabhängige Rechtsprechung aus?

 

Sorry, verstehen kann ich sowas einfach nicht.

Was wird da wohl herauskommen? Man darf gespannt sein!

 

 

Was halten eigentlich Sie von dieser Geschichte mit der Schweizer Justiz.

Schreiben Sie es doch in die Kommentare.

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