In diesem Video werfen Barbara und Christin Thaddey den Behörden des Kantons Schwyz sowie der Gemeinde Gersau systematische Behördengewalt und massiven Amtsmissbrauch vor.

Die Schwestern berichten von jahrelangen Schikanen im Rahmen einer Erbangelegenheit, bei der rechtsgültige Dokumente wie Erbscheine und Vorsorgeaufträge von den Ämtern ignoriert worden seien. Laut ihrer Darstellung decken übergeordnete Instanzen und FDP-Politiker bewusst fehlerhafte Entscheidungen, was zu einem finanziellen und emotionalen Schaden geführt habe.

Trotz zahlreicher Strafanzeigen und Beschwerden fühlen sich die Frauen vom Rechtsstaat im Stich gelassen und prangern eine mangelnde Behördenethik an. Ihr öffentlicher Appell dient dazu, auf die vermeintliche Willkür der Verwaltung aufmerksam zu machen und Mitstreiter gegen institutionelle Ungerechtigkeit zu finden.

Die zentralen Vorwürfe der Schwestern Barbara und Christine Thaddey gegen die Behörden im Kanton Schwyz – insbesondere in der Gemeinde Gersau und bei der KESB Brunnen – umfassen systematisches Fehlverhalten, Rechtsbeugung und menschliche Schikane.

 

Hier sind die wichtigsten Kritikpunkte im Detail:

1. Missachtung geltenden Rechts und des Erwachsenenschutzgesetzes
Die Behörden werden beschuldigt, das seit 2013 gültige Erwachsenenschutzgesetz vorsätzlich zu umgehen.
Trotz Vorliegens einer öffentlich beurkundeten Erbbescheinigung und eines notariell beglaubigten Vorsorgeauftrags für die Mutter weigerten sich die Behörden laut den Quellen, diese Dokumente anzuerkennen. Stattdessen agiere die Gemeinde Gersau wie nach altem Vormundschaftsrecht, das bereits Ende 2012 außer Kraft trat.

2. Amtsmissbrauch und unterlassene Hilfeleistung
Die Schwestern werfen den Verantwortlichen explizit Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) und unterlassene Hilfestellung (Art. 11 StGB) vor. Sie geben an, alle involvierten Entscheidungsträger – vom Landschreiber in Gersau bis hin zum Schwyzer Regierungsrat – bei der Polizei angezeigt zu haben, da diese trotz zahlreicher Warnungen und Beweise nicht pflichtgemäß gehandelt hätten.

3. Systematische Vertuschung und Behördenfilz
Ein Kernvorwurf ist das sogenannte „Behörden-Deckelspiel“, bei dem Fehler kollektiv vertuscht würden, um beteiligte Beamte unethisch zu schützen. Es wird von „Behörden-Gemauschel“, „Filz“ und einer „FDP-Lastigkeit“ gesprochen, die eine objektive Behandlung der Beschwerden verhindere. Anstatt Fehler zu korrigieren, würden diese durch alle Instanzen hindurch geschützt.

4. Schikane und „Behördengewalt“
Die Betroffenen beschreiben das Vorgehen der Behörden als eine Form von Gewalt, die sie als „Behördenschikane“, „emotionale Behördenfolter“ und „Behördenquälerei“ bezeichnen. Konkrete Beispiele hierfür sind:

  • Falsche Rechtsmittelbelehrungen, die zu jahrelangen Verzögerungen führten.
  • Die Sperrung und das „Blacklisting“ von E-Mail-Adressen der Schwestern.
  • Drohungen mit Polizeieinsätzen, wenn um Hilfe gebeten wurde.
  • Die Verweigerung von Fachauskünften und die telefonische Nichterreichbarkeit von Vorgesetzten.

5. Finanzielle und persönliche Folgen
Durch die „behördenverursachten Prozesszwänge“ und die jahrelangen Auseinandersetzungen geben die Schwestern an, einen Schaden von über 200.000 Franken erlitten zu haben. Sie fühlen sich von den Behörden „wie der letzte Dreck“ behandelt und werfen den Beamten eine totale Entmenschlichung und Gleichgültigkeit vor.

Zusammenfassend lassen sich die Vorwürfe als ein Kampf gegen eine aus ihrer Sicht korrupte, inkompetente und bösartige Behördenstruktur beschreiben, die Fakten und Gesetze zugunsten des Eigenschutzes ignoriert

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