ethik-kommission

Reglement der Ethik-Kommission

(Quelle: http://www.svr-asm.ch)

Präambel

Die  Schweizerische  Vereinigung  der  Richterinnen  und  Richter  (SVR)  zählt  es  zu  ihren Aufgaben, die  Diskussion  über  Richterethik  anzustossen  und  richterethische  Grundsätze  in  der  Schweiz transparent zur Diskussion zu stellen. Gemäss Artikel 10 der Statuten der SVR wählt der Vorstand eine Ethik-Kommission. Dieses Reglementregelt Zweck, Zusammensetzung, Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommission.

Zweck

Die Kommission nimmt Stellung zu Fragen, welche die richterliche Berufsethik betreffen.

Zusammensetzung und Wahl

Die Kommission besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern. Wählbar sind Richterinnen und Richter, welche ihre Tätigkeit in der Schweiz hauptberuflich ausüben. Die Wählbarkeit bleibt auch im Ruhestand bestehen.

Die Wahl erfolgt durch den Vorstand auf eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.

Vor  jeweiliger  Durchführung  werden  die  Richterinnen  und  Richter  rechtzeitig  in  geeigneter Weise  auf  das Wahlgeschäft  und  die  Möglichkeit,  eine  Kandidatur  anzumelden,  aufmerksam gemacht.

Tätigwerden

Die Kommission kann von sich aus oder auf Anfrage hin tätig werden.

Es liegt im Ermessen der Kommission, welche Anfragen sie behandelt.

Mitteilungen an die Kommission können an deren Post- oder Mailadresse erfolgen, die auf der Webseite  der  SVR  publiziert  sind.  Die  Mitteilungen  sollen  grundsätzlich  nicht  anonym  erfolgen,  so  dass  den  Kommissionsmitgliedern  Rückfragen  möglich  sind.  Die  Namen  der  anfragenden  Personen  werden  kommissionsintern  vertraulich  behandelt  und  gegen  aussen  nicht bekannt gegeben.

Empfehlungen der Kommission

Die  Kommission  bearbeitet  Ethikprobleme  in  der  Form,  dass  eine  Frage formuliert  und  dazu die Empfehlung der Kommission abgegeben wird. Diese Fragen und Empfehlungen werden, thematisch  wie  auch  chronologisch  gegliedert,  auf  einer  Webseite  publiziert,  welche  in  die Webseite der SVR integriert ist.

Arbeitsweise der Kommission

Die  Kommission  bestimmt  eines  ihrer  Mitglieder,  welches  die  aufgeworfene  Frage  bearbeitet und den Entwurf der Empfehlung zu Handen der Kommission vorbereitet.

Die  Kommission  beschliesst  eine Empfehlung mit  Mehrheitsbeschluss  (einfaches Mehr  der Kommissionsmitglieder). Bei Stimmengleichheit kommt keine Empfehlung zustande.

Jedes Kommissionsmitglied ist berechtigt, eine Concurring Opinion oder eine Dissenting Opinion abzugeben, welche zusammen mit der Empfehlung publiziert wird.

Information

Die  Kommission informiert  den  Vorstand  der  SVR  über  von  ihr  abgegebene  Empfehlungen und berichtet über ihre Tätigkeit und wesentliche Empfehlungen periodisch in der Richterzeitung.

Die Kommission informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit periodisch via die Medien.

 

Verabschiedet vom Vorstand, Bellinzona, 19. Februar 2014

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